Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Leistungen – egal ob Futter- oder Medikamentenverkauf, Routine Kontrollen oder große Operationen – werden direkt nach der Behandlung in unserer Klinik am Empfang abgerechnet. Sie haben bei uns die Möglichkeit bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte zu bezahlen.

Belaufen sich die geschätzten Behandlungskosten auf mehr als € 1.000,-, ist vor Beginn der Behandlung eine Anzahlung in Höhe von 30% der erwarteten Untersuchungs- und Behandlungskosten zu leisten.

Bei stationären Patienten ist grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 30% der erwarteten Behandlungskosten bei der Aufnahme und der Rest bei der Abholung bzw. Rückstellung der Patienten zu leisten.

Wird ein Tier nach schriftlicher Aufforderung vom Besitzer oder Einlieferer binnen 10 Tagen nicht abgeholt oder werden die aufgelaufenen Kosten binnen einer angemessenen Frist nicht bezahlt, sind wir berechtigt, das Tier an eine geeignete Institution oder Person weiterzugeben oder es zu veräußern. In diesem Fall verzichten Besitzer und Einlieferer auf alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Wahl der Art und der Durchführung der Weitergabe oder Veräußerung entstehen. Besitzer haften zu ungeteilter Hand für alle entstandenen Behandlungskosten, vermindert um den durch eine Verwertung des Tieres erzielten Erlös.

Der Behandlungsvertrag begründet kein Recht, die behandelnde Tierärztin bzw. den behandelnden Tierarzt zu wählen.

Die Verpflichtung des Besitzers/ der Besitzerin zur Entrichtung des Honorars besteht auch im Falle des Todes (Einschläferung, versterben) des Tieres.

BesitzerInnen sind bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verpflichtet, uns jede Änderung von Namen und Adresse unverzüglich bekanntzugeben. BesitzerIn und Einlieferer haften der Tierklinik Perchtoldsdorf Ost zu ungeteilter Hand für den Schaden, der durch die Unterlassung dieser Verpflichtung entsteht.

Alle Tiere, die sich in unserer Obhut befinden, werden ihrem Gesundheitszustand entsprechend untergebracht und betreut. Wir übernehmen dabei jedoch nur die Haftung im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Vor Behandlungen, die mit erhöhtem Risiko oder hohen Kosten verbunden sind, wird nach Möglichkeit das Einverständnis des Besitzers/ der Besitzerin telefonisch oder persönlich eingeholt. Dies gilt auch für Einschläferungen. Bei lebensbedrohlichen Zuständen oder zur Vermeidung von größerem Schaden oder bei nicht behandelbaren Zuständen können diese Maßnahmen auch ohne Zustimmung des Besitzers/ der Besitzerin durchgeführt werden. Die Verpflichtung des Besitzers/ der Besitzerin, die entstandenen Behandlungskosten zu tragen, bleibt davon unberührt.

Die Tarife der Honorarordnung gelten für angemeldete Patienten während der offenen Ambulanz. Für eingeschobene Notfälle und für tierärztliche Leistungen, die außerhalb der ordentlichen Ambulanzzeit erbracht werden, fällt eine zusätzliche Notdienstpauschale an.

Sämtliche Befunde (mit Ausnahme von Gutachten) werden dem Besitzer/ der Besitzerin und der überweisenden Tierärztin/dem überweisenden Tierarzt zur Verfügung gestellt.

Information zu Teilzahlungen

Wir wissen, dass es Besitzer oft aus heiterem Himmel trifft: Eine Notoperation oder ein langer stationärer Aufenthalt werden plötzlich notwendig, um Ihrem tierischen Liebling zu helfen, doch die damit verbundenen Kosten stellen für Sie eine unerwartete Hürde dar, die Ihnen zusätzlich Sorgen bereitet. Aus diesem Grund sind wir eine Kooperation mit der Santander Consumer Bank eingegangen, um Ihnen eine Teilzahlung bzw. Ratenzahlung anbieten zu können. Bitte geben Sie uns vor der Behandlung Bescheid, sodass wir uns rechtzeitig um alle Formalitäten für Sie kümmern können.